Der OSP im Detail

§ 1 Name und Sitz
  1. Der eingetragene Verein führt den Namen Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. Er hat seinen Sitz in Neuruppin.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Er ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Neuruppin eingetragen. Der Verein ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätig; er erstrebt keinen Gewinn und darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
  5. Der Verein ist Mitglied des TZBB e.V. (Tumorzentrum Land Brandenburg e.V.).
§ 2 Aufgaben
  1. Der Zweck des Vereins ist die Mithilfe bei der Organisation und Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Patienten mit bösartigen Tumoren im Land Brandenburg, speziell im Nordwesten des Landes.
  2. Der Onkologische Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. hat die Aufgabe, einen onkologischen Schwerpunkt in der Region zu betreiben.

Der Verein stellt sich im Einzelnen die folgenden Aufgaben:

  1. die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den onkologisch tätigen Ärzten in den im Verein zusammengeschlossenen Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten zu fördern und zu koordinieren, so dass eine qualitativ hohe und lückenlose Betreuung der Patienten mit bösartigen Tumoren ständig gewährleistet ist.
  2. die diagnostischen und therapeutischen Verfahren für die einzelnen Tumorkrankheiten zu koordinieren, zu standardisieren und zu dokumentieren. Die Verbesserung der onkologischen Versorgung, die Nachsorge, die kontinuierlichen Überwachung der Rehabilitation sowie die soziale und psychologische Betreuung von Tumorpatienten zu fördern.
  3. die Förderung der Herstellung der Kompetenz für die onkologische Versorgung der Region.
  4. die wissenschaftliche, politische, gesellschaftliche und finanzielle Unterstützung des onkologischen Schwerpunktes Sitz: Ruppiner Kliniken GmbH in Neuruppin.
  5. die Organisation von Konsilen, d. h. interdisziplinären und monodisziplinären onkologischen Konferenzen, zu unterstützen. Die interdisziplinären Konferenzen werden regelmäßig durchgeführt und angekündigt. Jeder niedergelassene Arzt oder Klinikarzt hat die Möglichkeit, Tumorpatienten diesem Konsil vorzustellen bzw. an der Beratung über Behandlungskonzeptionen für Tumorpatienten teilzunehmen. Die Ergebnisse der Konferenz werden protokolliert.
  6. die Ergebnisse der neuesten klinischen Tumorforschung allen Ärzten im Nordwesten Brandenburgs und darüber hinaus zugänglich zu machen.
  7. ein zentrales klinisches Krebsregister und Nachsorgeregister zu betreiben und allen beteiligten Kollegen zugänglich zu machen.
  8. der Onkologische Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. verpflichtet sich als Mitglied des TZBB e. V. zur überregionalen Kooperation auf dem Gebiet der Onkologie.
  9. der Onkologische Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. verpflichtet sich, Behörden und alle Ärzte in Fragen der Onkologie zu beraten.
§ 3 Kooperationen

Der Onkologische Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. strebt die Zusammenarbeit mit allen Stellen, die für das Gesundheitswesen, die soziale Fürsorge, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung zuständig sind, an. Gleichfalls wird ein enger Kontakt mit öffentlichen und privaten Organisationen und wissenschaftlichen Instituten gesucht zum Zwecke der Förderung des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V. bzw. des onkologischen Schwerpunktes Neuruppin. Gleiches trifft auf die Industrie zu, die Medikamente zur Krebsbekämpfung bzw. entsprechende Gerätschaften herstellen.

Der Onkologische Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Mitgliedschaft

Dem Onkologischen Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e.V. gehören ordentliche und außerordentliche Mitglieder an. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Beitritt und endet durch Austritt. Beides ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

Ordentliche Mitglieder:
Mitglieder des Onkologischen Schwerpunktes können die in dem Bereich der Onkologie in der Patientenversorgung oder wissenschaftlich tätigen Ärzte und Naturwissenschaftler werden.
Darüber hinaus können auch die onkologisch tätigen Krankenhäuser des Einzugsbereiches Mitglieder des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e.V. sein.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen bzw. in der Gründungsversammlung zu erklären. Die Mitglieder sind verpflichtet, die in § 2 genannten Aufgaben des Onkologischen Schwerpunktes zu unterstützen, dabei insbesondere zum Aufbau und Fortbestand des Krebsregisters beizutragen. Die Mitglieder verpflichten sich, an der Tumordokumentation teilzunehmen. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, durch Tod, durch Wegzug aus dem Lande oder durch Ausschluss aus wichtigem Grunde. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand nach Anhörung des Beirates und ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Außerordentliche Mitglieder können darüber hinaus sein:

  1. Firmen der medizinisch pharmazeutischen und medizinisch technischen Industrie (Fördermitgliedschaft).
  2. Andere natürliche und juristische Personen, die den Onkologischen Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. unterstützen und fördern.
§ 5 Aufwendungen

Es ist den medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser), die im Onkologischen Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. eingebunden sind, freigestellt, Mittel zur Aufrechterhaltung der Funktion des Arbeitskreises auf das Konto des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V. Neuruppin einzuzahlen.

Der Verein beschafft seine Mittel aus Spenden, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Der Verein ist berechtigt, Rücklagen im Sinne des § 6 ,7 a der Abgabenordnung zu bilden.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand

Mitgliederversammlung:
An den öffentlichen Mitgliederversammlungen des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V. nehmen Ärzte aus den beteiligten Krankenhäusern und niedergelassene Ärzte der Region teil. Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung wird getragen durch den Vorstand und den Beirat des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V.
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt spätestens 2 Wochen vorher schriftlich durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Genehmigung des Berichtes des abgelaufenen Geschäftsjahres
  • Genehmigung der Jahresrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
  • Wahl des Vorstandes alle 4 Jahre
  • Beratung und Beschlussfassung über den jährlichen Haushalt sowie Festlegungen besonderer Aufgaben innerhalb des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V.
  • Wahl des Beirates alle 4 Jahre

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (1. Vorsitzender), dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender), dem Schatzmeister sowie zwei weiteren Beisitzern. Alle nehmen ihre Tätigkeit ehrenamtlich wahr.

Durch den Onkologischen Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V. Neuruppin wird ein Beirat als Gremium zur Koordinierung der onkologischen Versorgung gebildet.

Der Verein wird außergerichtlich durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils einzeln vertreten.

Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand führt die Geschäfte des Onkologischen Schwerpunktes, stellt im Einvernehmen mit dem Beirat einen Arbeitsplan auf und bemüht sich um die Beschaffung von Finanzmitteln. Er beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes auf Vorschlag des Schatzmeisters. Der Vorstand unterrichtet den Beirat über seine Tätigkeit und erstattet der Mitgliederversammlung Geschäftsbericht. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Dem Beirat sollen angehören:
a) 3 Vertreter der konservativen Onkologie
b) 3 Vertreter der operativen Onkologie
c) 1 Vertreter der Strahlentherapie
d) 1 Vertreter der Pathologie
e) 1 Vertreter der Allgemeinmedizin
f) 3 Vertreter weiterer verschiedener Fächer

Dem Beirat können ferner angehören: Vertreter der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg.

Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Beirat berät den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten. Er entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand über die Zuteilung der Mittel des Onkologischen Schwerpunktes, sofern diese im Einzelfall den Betrag von 1.000 € übersteigen. Der Vorsitzende des Vorstandes beruft den Beirat mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung ein und leitet die Sitzung.

Die Aufgaben des Beirates sind die Durchsetzung der Aufgaben des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V. Neuruppin insbesondere:

  1. Herstellung und Förderung der Kompetenz für die onkologische Versorgung der Region.
  2. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten der Region
  3. Förderung der Beteiligung aller Gesundheitseinrichtungen und der niedergelassenen Ärzte an der Tumordokumentation
  4. Unterstützung bei der Organisation von Tumorkonferenzen
  5. Förderung einer leitliniengerechten Diagnostik, Therapie und Nachsorge
  6. Zusammenarbeit mit anderen Tumorzentren bzw. Schwerpunktkrankenhäusern für die Tumorbehandlung, insbesondere mit den Einrichtungen des Landes Brandenburg

In Zweifelsfällen kann der Beirat gebietsbezogene Fachgremien beauftragen und anhören.

§ 8 Auflösung

Zur Auflösung des Vereins ist eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig, zu der alle ordentlichen Mitglieder des Vereins durch Einschreiben einzuladen sind. Die Auflösung des Vereins kann nur durch mehr als zwei Drittel aller Mitgliederstimmen beschlossen werden.

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerlicher begünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an den Ruppiner Hospiz e.V. mit der Auflage, das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich für die im § 2 genannten Zielzwecke zu verwenden. Den Mitgliedern des Vereins steht ein Anspruch auf anteilige Vermögensausschüttung nicht zu.

§ 9 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung des eingetragenen Vereins des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest tritt mit Wirkung vom 25.11.92 in Kraft.

Bestätigung der 1. Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung in Neuruppin am 09.05.2001. Bestätigung der 2. Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlungen in Neuruppin am 18.05.2011 und 07.12.2011.